Das Glossar soll Ihnen mit allgemeinen Begriffserklärungen den Umgang mit den Schulporträts und den darin enthaltenen Informationen erleichtern.
Es bezieht sich auch auf die von Schulen gemachten Einträge. Kleinere Abweichungen (z. B. bei Groß- und Kleinschreibung: "Buss" statt "BUSS") oder begriffliche Abwandlungen sind jedoch nicht zu vermeiden. Weiterführende Erklärungen zu einzelnen Begriffen finden Sie z.B. auch beim Deutschen Bildungsserver (www.deutscher-bildungsserver.de) oder bei Wikipedia (de.wikipedia.org)
Mitarbeitende UNESCO-Projektschulen können nach erfolgreicher Arbeit die Aufnahme in das internationale Schulnetz der UNESCO beantragen. Die Ernennung erfolgt mit einer durch den Generaldirektor der UNESCO unterzeichneten Urkunde.
Im weltweiten Schulnetzwerk der UNESCO arbeiten rund 190 deutsche Schulen mit. UNESCO-Projektschulen leben internationale Verständigung, Nachhaltigkeit und interkulturelles Lernen vor. Leitlinien der UNESCO-Projektschulen sind Menschenrechte für alle verwirklichen, Nachhaltigkeit lernen, Anderssein der Anderen akzeptieren, Armut und Elend bekämpfen.
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg sowie der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin.
Das Gesetz regelt die mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Rechte und Pflichten von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Eltern, Schulaufsicht und Schulträgern. Es ist Teil des öffentlichen Rechts, genauer des Besonderen Verwaltungsrechts.
Das Berufliche Gymnasium als Schulform an Oberstufenzentren führt zur Allgemeinen Hochschulreife. Der dreijährige Bildungsgang ist dadurch gekennzeichnet, dass unterschiedliche berufsorientierende Schwerpunkte wie zum Beispiel Technik, Sozialwesen und Wirtschaft gewählt werden können, die die Wahl des zweiten Leistungskursfaches bestimmen.
Die Berufsfachschule ist eine Schulform, die sowohl an Oberstufenzentren (OSZ) als auch an Schulen in freier Trägerschaft zu finden ist. Sie umfasst unterschiedliche berufliche Bildungsgänge, die sich nach dem Grad der angestrebten Qualifikation oder dem berufsqualifizierenden Abschluss unterscheiden.
Neben Bildungsgängen zum Erwerb beruflicher Grundbildung oder berufsqualifizierenden Abschlüssen nach Landesrecht können auch Bildungsgänge eingerichtet werden, die zu Berufsabschlüssen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung führen.
Bewerberinnen und Bewerber für diese Bildungsgänge müssen die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.
Schülerinnen und Schüler, die keinen Ausbildungsvertrag abschließen konnten und durch die Bundesagentur für Arbeit in berufsorientierende oder berufsvorbereitende Lehrgänge vermittelt worden sind, und Jugendliche mit einem Arbeitsvertrag besuchen an der Berufsschule Bildungsgänge zur Vertiefung der Allgemeinbildung und Berufsorientierung oder Berufsvorbereitung.
Sie erhalten entsprechend dem jeweiligen Bildungsgang Berufsschulunterricht im Umfang von sieben bis zwölf Unterrichtsstunden sowohl in allgemein bildenden als auch in berufsbildenden Fächern.
Die Berufsvorbereitung bietet die Chance, erste berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. durch die Teilnahme am arbeits- und lebensweltbezogenen Unterricht können schulische Defizite ausgeglichen und Kompetenzen erworben bzw. vertieft werden.
Das Beratungs- und Unterstützungssystem umfasst Fach-, Beratungs-, Fortbildungs-, Koordinierungs-, Betreuungs- und Organisationsaufgaben.
Diese Aufgaben werden in zwei Formen umgesetzt: als Fachberatung und als Schulberatung. Fach- und Schulberatung unterstützen sowohl die Lehrkräfte, insbesondere durch Fortbildung, wie auch das staatliche Schulamt bzw. die Schulrätinnen und Schulräte.
Auf Antrag des Schulträgers können genehmigte Ersatzschulen im Land Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen entsprechend § 123 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) den Status einer anerkannten Ersatzschule verliehen bekommen. Über die Anerkennung darf frühestens entschieden werden, wenn der erste Schülerjahrgang die letzte Jahrgangsstufe der Schule erreicht hat.
Die Belange der Schulen in freier Trägerschaft sind im Land Brandenburg in Teil 10 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) und in den entsprechenden Rechtsverordnungen (Ersatzschulgenehmigungs-verordnung und Ersatzschulzuschussverordnung) geregelt. Schulen in freier Trägerschaft sind im Land Brandenburg durch das MBJS zu genehmigen und haben zunächst den Status einer genehmigten Ersatzschule.
Seit 2005 sind im Land Brandenburg die Kriterien zur Titelvergabe „Europaschule“ klar definiert. Schulen, die Europaschule sind, verfügen über langjährige Schulpartnerschaften (mit mindestens drei Schulen in verschiedenen europäischen Ländern, darunter ein mittel- bzw. osteuropäisches Land) und haben Erfahrungen mit vielfältigen Austauschprojekten. In Europaschulen findet eine verstärkte und intensive Vermittlung von Fremdsprachen statt und die "Europäische Dimension" im Unterricht ist curricular verankert. Europaschulen nehmen regelmäßig an Programmen der EU teil und gestalten jährlich einen Europatag sowie eine Europawoche. Hinzu kommen die Teilnahme an europäischen Schülerwettbewerben und die das gezielte Fortbildungsengagement der Lehrkräfte.
Die Fachoberschule als Schulform in Oberstufenzentren führt zum Erwerb der Fachhochschulreife. Schülerinnen und Schüler, die einen mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife/Realschulabschluss) besitzen, können entweder im Anschluss an den Schulabschluss die zweijährige Fachoberschule in Vollzeit mit integriertem Praktikum besuchen oder nach abgeschlossener Berufsausbildung die einjährige Fachschule in Vollzeitform. Die Bildungsgänge der Fachoberschule werden in verschiedenen Fachrichtungen, wie zum Beispiel in Technik, Wirtschaft und Verwaltung oder Sozialwesen, angeboten.
Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an allen Fachhochschulen der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bildungsgänge der Fachschule sind im Land Brandenburg Bestandteil der Oberstufenzentren.
In den Fachbereichen Technik und Wirtschaft ist grundsätzlich einen abgeschlossenen Berufsausbildung und eine einschlägige Berufstätigkeit Voraussetzung für den Besuch der Fachschule. Die Bildungsgänge in Vollzeitform dauern zwei Jahre und in Teilzeitform drei Jahre.
Die Bildungsgänge in den Fachrichtungen Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege werden in Vollzeit- und Teilzeitform angeboten und dauern jeweils drei Schuljahre.
In den Bildungsgängen der Fachschule ist der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.
Jahrgangsübergreifende Organisationsform: FLEX – Optimierung des Schulanfangs
In der Flexiblen Schuleingangsphase lernen Schülerinnen und Schüler des ersten und zweiten Schuljahres in einer altersgemischten Lerngruppe zusammen. Die Akzeptanz der Heterogenität der Lerngruppe ist Ausgangspunkt für ein Lernkonzept, bei dem die Gestaltung individueller Lernprozesse im Zentrum steht und durch verschiedene Organisationsformen des Unterrichts ermöglicht wird. Schülerinnen und Schüler mit einer Beeinträchtigung im Bereich der Sprache, des Lernens oder der emotionalen und sozialen Entwicklung werden ohne Feststellungsverfahren in die FLEX aufgenommen. Durch die Zusammenarbeit von Grund- und Sonderschulpädagogen erfolgt die Feststellung, welche temporäre oder dauerhafte sonderpädagogische Begleitung erforderlich ist und wie die Lerninhalte der Rahmenlehrpläne erreicht werden können. In Abhängigkeit vom Lernfortschritt eines Kindes sowie seines sozialen, psychischen und körperlichen Entwicklungsstandes beträgt die Verweildauer zwischen ein und drei Jahren.
Freiarbeit (auch "Freie Arbeit") ist offener Unterricht. Entwickler dieser Unterrichtsform waren beispielsweise die Reformpädagogen Célestin Freinet und Maria Montessori - allerdings mit unterschiedlichen Intentionen.
In den Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ umfasst der ganztägige Schulbetrieb an vier Wochentagen sieben Zeitstunden, in der Regel von 8.00 bis 15.00 Uhr, und an einem Wochentag fünf und eine halbe Stunde, in der Regel von 8.00 bis 13.30 Uhr. Das Ganztagsangebot erfolgt auf der Grundlage der curricularen Vorgaben und gliedert sich in Unterricht und pädagogisch gelenkte Betreuungsangebote.
In Deutschland werden unter dem Bergriff „Jugendhilfe“ (eigentlich Kinder- und Jugendhilfe) alle Leistungen und Aufgaben freier und öffentlicher Träger zugunsten junger Menschen und deren Familien zusammengefasst.
Integrativ-kooperative Schulen sind Grundschulen, die auch von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf besucht werden. Die sonderpädagogische Förderung erfolgt im gemeinsamen Unterricht und in Klassen für Schülerinnen und Schülern mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Hören“. Diese Klassen arbeiten eng mit allgemeinen Klassen derselben Jahrgangsstufe zusammen (Kooperationsklassen). Grundlage der Arbeit in einer integrativ-kooperativen Schule ist ein pädagogisches Konzept, das von allen Beteiligten (Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler, Schulträger und zuständiges staatliches Schulamt) gemeinsam entwickelt und regelmäßig fortgeschrieben wird.
Integrativ-kooperative Schulen sind Grundschulen, die auch von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf besucht werden. Die sonderpädagogische Förderung erfolgt im gemeinsamen Unterricht und in Klassen für Schülerinnen und Schülern mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Sprache“. Diese Klassen arbeiten eng mit allgemeinen Klassen derselben Jahrgangsstufe zusammen (Kooperationsklassen). Grundlage der Arbeit in einer integrativ-kooperativen Schule ist ein pädagogisches Konzept, das von allen Beteiligten (Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler, Schulträger und zuständiges staatliches Schulamt) gemeinsam entwickelt und regelmäßig fortgeschrieben wird.
Das Programm Lions Quest ist ein weltweit bekanntes Programm zur Förderung von Selbst- und sozialer Kompetenz. Vielfach erprobt und mittlerweile evaluiert, verbessert es das Klima und die Atmosphäre zwischen allen Beteiligten in der Schulgemeinde. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und die Eltern schätzen die Förderung von gegenseitige Rücksichtnahme und respektvollem Umgang miteinander.
Schulen, die die Leitlinien der UNESCO-Projektschulen in ihrem Schulprogramm umsetzen, können auf Antrag und bei Zustimmung durch das zuständige Bildungsministerium (im Land Brandenburg das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) durch die deutsche UNESCO-Kommission zu mitarbeitenden UNESCO-Projektschulen ernannt werden.
Im weltweiten Schulnetzwerk der UNESCO arbeiten rund 190 deutsche Schulen mit. UNESCO-Projektschulen leben internationale Verständigung, Nachhaltigkeit und interkulturelles Lernen vor. Leitlinien der UNESCO-Projektschulen sind Menschenrechte für alle verwirklichen, Nachhaltigkeit lernen, Anderssein der Anderen akzeptieren, Armut und Elend bekämpfen.
An einer Grundschule mit Ganztagsangeboten in offener Form werden in Ergänzung zum stundentafelbezogenen Unterricht Angebote der Schule, der Kindertagesbetreuung und anderer Kooperationspartner unterbreitet. Eine Grundschule mit Ganztagsangeboten in offener Form bietet für mindestens 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler der Schule eine Aktivität nach dem Unterricht an.
Offener Unterricht unterscheidet sich von anderen Unterrichtsformen dadurch, dass die individuellen fachlichen und überfachlichen Lerninteressen der Kinder das Lerngeschehen bestimmen, und darüber hinaus auch das soziale Geschehen und die über die Lerngruppe/Klasse hinausgehenden Interaktionen - auch die außerschulischen - von den Kindern selbst geregelt werden.
Ein Projekt ist ein komplexes Lehr- und Lernarrangement, das in Ergänzung zu stärker fachbezogenem Lernen den Anforderungen des fächerverbindenden Lernens und der Ganzheitlichkeit der Bildung in besonderem Maße genügt.
Durch die besondere methodisch-didaktische Arbeitsweise (gemeinsame Planung, Bearbeitung und Präsentation eines Themas/Problems) und die Herstellung fachübergreifender und fächerverbindener Bezüge leistet Projektunterricht einen spezifischen Beitrag zur Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsbeitrages.
In den Jahren 1992 bis 1995 wurden auf brandenburgischem Boden entlang
der Grenze zu Polen einzelne Deutsch-Polnische Schulprojekte aufgebaut.
Ihr Konstruktionsprinzip besteht im Wesentlichen darin, dass an den
jeweiligen Schulstandorten bis zu 25 polnische Schülerinnen und Schüler
in die Jahrgangsstufe 10 bzw. 11 mit dem Ziel aufgenommen werden,
zusammen mit gleichaltrigen deutschen Schülerinnen und Schülern die
gymnasiale Oberstufe zu durchlaufen und das deutsche Abitur abzulegen.
Genehmigte bzw. anerkannte Deutsch-Polnische Schulprojekte sind in der
Regel mit außerschulischen interkulturellen Aktivitäten verbunden, an
denen deutsche und polnische Schülerinnen und Schüler gemeinsam
teilnehmen. Seit Bestehen der Projekte haben ca. 1.500 polnische
Schülerinnen und Schüler erfolgreich Deutsch-Polnische Schulprojekte
absolviert.
Ein weiteres Projekt ist "Spotkanie heißt Begegnung". Es wurde 1994 von den Regionalen Arbeitsstellen für Ausländerfragen, Jugendarbeit und Schule, Brandenburg (RAA Brandenburg) ins Leben gerufen. In den Spotkanie-Arbeitsgemeinschaften erwerben Kinder ab der ersten Klasse freiwillig, spielerisch und lebensnah Grundkenntnisse in der Sprache des Nachbarn. Jede Arbeitsgemeinschaft (AG) hat eine Partnergruppe im Nachbarland, mit der sie sich regelmäßig trifft. Der Sprachunterricht dient zur Vorbereitung dieser Begegnungen und wird einmal wöchentlich in zwei zusätzlichen Schulstunden erteilt. Auf den Begegnungen wird gemeinsam gespielt und gesungen, gebastelt, gegessen und gelernt.
Das 1997 gestartete Schulentwicklungskonzept "Kleine Grundschulen" dient der Sicherung eines vollständigen Bildungsangebots in allen Regionen des Landes Brandenburg. Qualitätsmerkmale des Konzepts sind eine didaktisch-methodische differenzierte Lernorganisation (jahrgangsübergreifender Unterricht), ein lerngerechter und schülerorientierter Zeitrhythmus, die Optimierung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler vor dem Hintergrund eines erweiterten Lern- und Leistungsbegriffs, die schulräumliche Gestaltung im Sinne einer anregenden Lernumgebung, Teamarbeit der Lehrer und Lehrerinnen sowie Öffnung der Schule nach außen.
An dieser Schule werden Kinder mit einer Hörschädigung und einem entsprechenden sonderpädagogischen Förderbedarf in eigenständigen Klassen (Förderklassen) unterrichtet. Bestandteil des integrativ-kooperativen Schulkonzeptes ist eine enge Kooperation dieser Klassen mit einer Regelklasse, die einen teilweisen gemeinsamen Unterricht z.B. im Fach Sport für alle Kinder einschließt oder nur für einige Schüler darüber hinaus zeitweilig den Unterricht gemeinsam mit Kindern der kooperierenden Klasse ermöglicht. Darüber gibt es für einzelne Kinder auf Wunsch der Eltern auch Regelklassen mit durchgängigem gemeinsamem Unterricht(Integration). An der Schule arbeiten zusätzlich zu den Regelschullehrkräften in der Fachrichtung Hörgeschädigtenpädagogik ausgebildete Förderschullehrkräfte sowohl in den Förderklassen als auch im gemeinsamen Unterricht.
Schulfördervereine dienen heutzutage als gemeinnützige Vereine der Förderung der Bildungs- und Erziehungsanliegen einer Schule, seltener mehreren Schulen.
Sie sind in der Regel ein Zusammenschluss von Eltern, Freunden, Ehemaligen und anderen Förderern, wie Unternehmen, freiberuflich Tätige und sonstige engagierte Bürger, die ergänzend zu den staatlichen Mitteln die Anliegen einer Schule, ihrer Schülerinnen und Schüler unterstützen wollen. Weiterführender Link: www.schulfoerdervereine.de
Grundschulen, die als verlässliche Halbtagsschule und Hort arbeiten, bieten in einem zeitlichen Rahmen von mindestens sechs Zeitstunden einen rhythmisierten Unterricht unter Berücksichtigung der Belastbarkeit, der Konzentrationsfähigkeit und der Bewegungsbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler an. Der Unterrichtstag beginnt mit einem offenen Beginn - täglich in der Regel 30 Minuten vor Beginn des ersten Lernblocks-, es werden Lernblöcken von 90 Minuten, eine individueller Lernzeit, aktive Spielphasen mit der Möglichkeit eines täglichen gemeinsamen Frühstücks und ein Mittagsband von in der Regel mindestens 50 Minuten mit einem täglich betreuten Mittagessen angeboten.
Der Wochenplanunterricht ist eine Form des offenen Unterrichts. Historische Wurzeln der Wochenplanidee finden sich z. B. bei den Reformpädagogen Celestin Freinet, Maria Montessori und Helen Parkhurst. Für die neuere Diskussion wurde er im Marburger Grundschulprojekt wissenschaftlich begleitet und in Publikationen als methodische Form zur Förderung der Selbststeuerung schon in der Grundschule verbreitet.
Die Grundidee ist, dass die Kinder ihre Arbeitsvorhaben für die Woche fixieren. Im offenen Unterricht handelt es sich dabei um selbstgewählte Aufgaben, bzw. selbstgewählte Themen. Dabei können die Kinder auch selbst festlegen, wann sie was mit wem und wo arbeiten wollen. Auch die Lerngeschwindigkeit bestimmen die Kinder selbst.